Schäden durch kriegerische Handlungen sind nicht durch die gängigen Versicherungspolicen mitversichert.
Eine Kriegsversicherung deckt auch das Minenrisiko ab. Für den weltweiten Einsatz von Schiffen, speziell auch für das Befahren von kriegsgefährdeten Gebieten, ist der Abschluss einer Kriegsversicherung zwingend erforderlich, die dann bei Bedarf ganz kurzfristig im Deckungsumfang erweitert werden kann.
Aufgrund der dramatischen Zunahme von Piratenüberfällen kann das Risiko der Piraterie unter der Kriegsversicherung eingeschlossen werden. Unter der Kriegsversicherung gibt es zahlreiche Ausschlussgebiete. Das Anlaufen solcher Ausschlussgebiete muss vorher den Kriegsversicherern angezeigt werden, um den Deckungsschutz nicht zu gefährden.
Der Schiffsbetreiber bzw. Reeder muss dem Versicherungsmakler den Zeitpunkt des Anlaufens und des Ausschlussgebietes sowie den Schiffsnamen, den Gesamtwert des Schiffes und die Sicherheitsfirma nennen (so es denn eine gibt). Der Versicherungsmakler kontaktiert dann den Kriegsversicherer und handelt die Zulage Prämie für den entsprechenden Anlauf unter Zugrundelegung der vorgenannten Einzelheiten aus.
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