Gesetzliche Voraussetzung für die Zulassung eines Luftfahrzeugs ist die Flugzeug Haftpflichtversicherung.
Die wichtigsten Formen der Flugzeug Haftpflichtversicherung sind die Halter Haftpflichtversicherung, die Passagier Haftpflichtversicherung und die CSL Versicherung.
Vereinfacht dargestellt deckt die Halterhaftpflicht Versicherung Schäden außerhalb des Luftfahrzeugs ab. Wird beispielsweise bei einer Außenlandung ein Flurschaden verursacht, dann ist dies ein Fall für die Halterhaftpflicht Versicherung.
Die Passagier Haftpflichtversicherung deckt vereinfacht dargestellt Schäden innerhalb des Luftfahrzeugs ab. Wird beispielsweise bei einer missglückten Landung der Fluggast verletzt, dann ist dies ein typischer Fall für die Passagier Haftpflichtversicherung.
Die CSL Versicherung ist eine sinnvolle und kostengünstige Kombination der Halter Haftpflichtversicherung und Passagier Haftpflichtversicherung. Hier steht grundsätzlich für beide Deckungsformen eine einheitliche, hohe Deckungssumme zur Verfügung, die flexibel dort zum Tragen kommt, wo sie wirklich notwendig ist.
Egal ob Haftpflichtversicherung für Segelflugzeug, Haftpflichtversicherung für Motorflugzeug, Haftpflichtversicherung für Ultraleicht, Haftpflichtversicherung für Ballone oder Haftpflichtversicherung für Hubschrauber – wir beraten Sie vom Piloten für den Piloten und finden mit Sicherheit die beste Lösung für Ihren individuellen Bedarf.
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