Inzwischen ist sicherlich jedem bekannt, dass die gesetzliche Rente bei weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Eine zusätzliche private Absicherung ist unumgänglich und wird sogar von der gesetzlichen Rentenversicherung dringend empfohlen.
Laut des Vereins „Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. - Minijobrente®“ gibt es derzeit rund 6,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, die geringfügig beschäftigt sind; davon sind ca. 3 Mio. in einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis tätig.
Besonders diese Beschäftigtengruppe ist vom Risiko der Altersarmut betroffen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie aufgrund ihres geringen Einkommens kaum Rentenansprüche und meistens bleibt vom Gehalt nicht genug für eine zusätzliche private Altersvorsorge übrig.
Mit der sog. Minijobrente® wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch geringfügig Beschäftigte von der lukrativen Betrieblichen Altersvorsorge profitieren können – und das sogar, ohne auf Gehalt verzichten zu müssen.
Ein Minijobber kann sich mit seinem Arbeitgeber darauf einigen, bis zu beispielsweise zehn Stunden pro Monat mehr zu arbeiten, ohne dass er Abgaben an den Staat zahlen muss. Das Gehalt, das er für die Mehrarbeit erhält, fließt zu 100% in die betriebliche Altersvorsorge - bei gleichem Netto. Der Lohn bleibt also z. B. weiterhin bei 450,00 € und der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt somit erhalten. Der Arbeitgeber zahlt für die zusätzlichen Arbeitsstunden den einbehaltenen Betrag in voller Höhe in die Minijobrente® ein.
Hierzu ein Beispiel:
Rahmenbedingungen |
Ohne Minijobrente® |
Mit Minijobrente® |
Arbeitszeit monatlich |
40 Std. |
50 Std. |
Gehalt |
450,00 € |
450,00 € |
Gesetzl. Pauschalbetrag des Arbeitgebers für Sozialabgaben und Steuern (30%) |
139,91 € |
139,91 € |
Versicherungsbeitrag für Minijobrente® |
--- |
100,00 € |
Aufwendungen insgesamt (Arbeitgeber) |
589,91 € |
689,91 € |
Kosten je Arbeitsstunde |
14,75 € |
13,80 € |
Lohnkostenersparnis je Arbeitsstunde |
--- |
0,95 € |
Anspruch aus gesetzl. Rente 1 |
90,00 € |
90,00 € |
Anspruch aus Direktversicherung 2 |
--- |
120,00 € |
Monatsrente gesamt |
65,20 € |
195,20 € |
Übrigens:
Geringverdiener können auch die Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (Riester-Rente, etc.) in Anspruch nehmen, wenn sie einen Eigenbeitrag in Höhe von 4,9% ihres Monatsbruttos zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Extra Tipp:
Besonders interessant ist die Minijobrente® für Familien- angehörige, die im „eigenen“ Unternehmen als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer angestellt sind!
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