Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird?
Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.
Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.
Was ist versicherbar?
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetter schutzvorbauten und Dächern.
Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und platten von Bildern, Schränken, Stand, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „AllgefahrenVersicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
• Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
• MehrscheibenIsoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
• Hohlgläser
• Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
• Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 68 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfaßt.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Glasscheiben sind nur ein Teil des Gebäudes und der Einrichtung. Mauerwerk, Dach und die kompletten Hausratgegen stände stellen große Werte dar, welche es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotential durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Wohngebäude und Hausratversicherung
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