Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig ist. Ein daraus resultierender Rechtsstreit kann teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen.
Für alle Personen, die Eigentümer oder Halter eines Motorfahrzeuges sind.
Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. folgendes nicht versichert:
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
• Vorsätzlich begangene Straftaten
• Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
Die Rechtsschutzversicherung gilt für alle im Vertrag benannten Fahrzeuge weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat.
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
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