Als Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Rechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen, ohne dabei das finanzielle Risiko der rechtsstreitlichen Kosten eingehen zu müssen...
Für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.). Je nach Rechtsschutzart kann es ggf. Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen).
Grundsätzlich können alle Teilbereiche des Manager-Rechtsschutzes sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten abgeschlossen werden, wie auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Ihr Anstellungsvertrag fällt nicht unters Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits- sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.
Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens obliegt es Ihnen z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmä- ßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).
Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren - egal, ob Sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe andere Ansichten vertreten. Bitte beachten Sie in jedem Fall unsere Ausführungen zum Wechselspiel zwischen Vermögensschaden- Rechtsschutz und D & O am Ende dieser Broschüre! Je nach Anbieter können diese drei Rechtsschutzbausteine einzeln oder nur in Kombination abgeschlossen werden. Einige Anbieter bieten zusätzlich zum Versicherungsschutz auch noch Assistanceleistungen wie z. B. die psychiatrische Betreuung von Angehörigen bei Inhaftierung, Lohnfortzahlung, usw.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Angemessene Kosten des Anwaltes (ggf. Honorarvereinbarung)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungs- umfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen Ihre Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier die Firma - versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, um sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.
Immer mehr Versicherer bieten auch persönliche D & O-Versicherungs-Lösungen an. So können Sie einen Versicherungsschutz erhalten, über den Sie selbst bestimmen können - und der auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zeitlich unbefristet gültig ist.
Grundsätzlich kommt die D & O auch für die Abwehrkosten (z. B. Anwalt) auf, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Ihrem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt zu haben. Dennoch kann der Abschluss einer gesonderten Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
In vielen Tarifen der D & O werden die Verteidigungskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Gerade dann, wenn diese nicht allzu üppig gewählt wurde, besteht theoretisch die Gefahr, dass die Versicherungssumme für die rechtlichen Kosten und ggf. die Entschädigung nicht ausreicht.
Weiterhin greift der Schutz der D & O normalerweise nicht, wenn es sich um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung handelt. Wird Ihnen dies vom D & O – Versicherer vorgehalten, werden von ihm auch keine Kosten für Ihre Verteidigung übernommen.
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