Die Luftfahrt Unfallversicherung erbringt im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder Unfallrente für die versicherten Personen bzw. deren Angehörige. Die wichtigsten Arten der Luftfahrt Unfallversicherung sind die Sitzplatz Unfallversicherung und die Piloten Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung für Piloten ist eine personenbezogene Versicherung. Sie gilt unabhängig von dem Flugzeug, mit dem der versicherte Pilot jeweils fliegt. Möglich ist eine Unfalldeckung ausschließlich für die Fliegerei oder eine sogenannte 24 Stunden Deckung, die auch dann gilt, wenn der Pilot nicht fliegt.
Bei der Sitzplatz Unfallversicherung ist immer der jeweilige Flugzeug Sitzplatz versichert, unabhängig von der Person, die darauf sitzt. In der Flugschulung ist sie in der Regel für den Fluglehrer und Flugschüler Sitzplatz vorgeschrieben.
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