Factoring ist als Finanzdienstleistung eine Finanzierungsquelle für mittelständische Unternehmen, die deren umsatzkongruenter Betriebsmittelfinanzierung dient. Durch echtes Factoring verkürzen sie ihre Bilanz um Forderungen und Verbindlichkeiten und verbessern ihre Liquiditätssituation und Eigenkapitalquote. Außerdem werden sie von den administrativen Aufgaben des Debitorenmanagements befreit. Beteiligte sind der Lieferant (Kreditor), der seine „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ an einen Factor (Kreditinstitut, insbesondere Factor-Bank) verkauft, und der Forderungsschuldner (Debitor; dieser wird auch Anschlusskunde, Anschlussfirma, Klient oder Anwender genannt).
Die Gebühren des Factors setzen sich in der Regel aus einer Factoring-Gebühr auf den Umsatz und aus Zinsen für die in Anspruch genommene Liquidität zusammen. Die Factoring-Gebühr rechtfertigt sich im Wesentlichen durch das vom Factor übernommene Ausfallrisiko der Abnehmer (Delkredere) aus dem zu Grunde liegenden regresslosen Kauf und aus dem übernommenen Servicing im Bereich der Buchhaltung und dem Inkasso. Als Zinskondition wird meist, entsprechend der durchschnittlichen Forderungslaufzeit, eine Marge auf den 3-Monats-EURIBOR vereinbart.
Der Factor bildet Sicherheitseinbehalte, um Abzüge der Abnehmer und Veritätsrisiken der Abnehmer abzudecken. Für Skonti und anderen Sofortabzüge wie z. B. Gutschriften und Belastungen aus Retouren und Reklamationen wird ein sogenannter Kaufpreiseinbehalt gebildet. Dieser wird abhängig vom angekauften Forderungsbestand auf täglicher Basis gebildet und liegt meist zwischen 10 % und 20 %. Es können außerdem zusätzliche Einbehalte für Gegenforderungen der Abnehmer und andere Veritätsrisiken wie z. B. Gewährleistungsverpflichtungen gebildet werden. Diese werden unabhängig von der Höhe des jeweils angekauften Forderungsbestandes gebildet. Beispielhaft sind Ansprüche der Abnehmer auf Zahlungen eines Jahresboni oder eines Werbekostenzuschusses zu erwähnen, welche nicht mit Zahlung der jeweiligen Forderungen verrechnet werden.
Die Kernfunktionen von Factoring sind die Finanzierung, die Delkredereübernahme und die Übernahme von Dienstleistungen durch den Factor. Auf Grundlage des Forderungsankaufs stellt der Factor in der Regel eine Vorauszahlung in Höhe von 80 bis 90 Prozent des Forderungsbetrags dem Anschlusskunden zur Verfügung (Finanzierungsfunktion). Durch den regresslosen Forderungsverkauf geht das Ausfallrisiko (Delkredere) auf den Factor über (echtes Factoring, "true sale"). Dadurch ist der Forderungsverkäufer hundertprozentig vor Forderungsausfällen gesichert. Des Weiteren übernimmt der Factor auch das Debitorenmanagement für seinen Anschlusskunden (Full-Service-Factoring). Hierzu gehören die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und das Inkasso.
Infolge des regresslosen Kaufs der Forderungen sind diese nicht mehr in der Bilanz der Factoring-Kunden zu aktivieren. Bei einer gleichzeitigen Reduzierung von Verbindlichkeiten ergibt sich damit cet. par. insgesamt eine Bilanzverkürzung bei dem Factoring-Kunden. Dies führt bei unverändertem Eigenkapital zu einer höheren Eigenkapitalquote und damit ggf. zu einem besseren (Bank-)Rating. Durch eine bessere Einstufung können damit durch Factoring ggf. auch bessere Kreditkonditionen bei anderen Fremdkapitalgebern erzielt werden.
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