So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur voll- ständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Allgemeine Ausschlüsse:
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung:
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
• Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll.
Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.
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