Mit zunehmender Höhe der vorhandenen Betriebs- werte steigt auch der Anspruch an den benötigten Versicherungsschutz. Eine Industrie-Versicherung stellt den perfekten Schutz für Ihre Betriebseinrichtung und Ihr Betriebsgebäude dar. Zum besseren Verständnis sei noch erwähnt, dass der Industriebegriff aus Versicherungssicht nicht auf Fabriken o. ä. beschränkt ist. Grundsätzlich fallen Betriebe jeder Branche darunter, sofern die vorhandenen Werte die Möglichkeiten regulärer Gewerbeversicherungen „sprengen“.
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude (Eigentum vorausgesetzt) und/oder Betriebseinrichtung einen Wert von 10 Mio. Euro übersteigen (Wert variiert von Anbieter zu Anbieter).
Je nach gewünschtem Umfang ist das Betriebsgebäude und/oder die Betriebseinrichtung versichert.
Grundsätzlich können Sie alle Gefahren der Industrieversicherung einzeln miteinander kombinieren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Extended Coverage
- Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
- Sprinkler-Leckage
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Überschwemmung, Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch - Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch
- Glas
- unbenannte Gefahren
Der Schutz einer Industrieversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse:
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, Kernenergie
In der Feuerversicherung:
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
In der Elementarschadenversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes bzw. die Betriebseinrichtung an im Vertrag genannten Versicherungsort.
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes bzw. der zu versichernden Betriebseinrichtung. Dieser Wert kann anhand eines Wertermittlungsbogens oder eines Gutachtens bestimmt werden. Hier raten wir zu größter Sorgfalt. Denn eine Unterversicherung kann im Schadensfall zu einer Kürzung der Leistungen führen!
• Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile oder Sachen bis hin zum vollständigen Wiederaufbau oder Neuanschaffung nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von zerstörten Sachen bzw. Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
Es ist uns Pflicht und wichtigstes Anliegen zugleich, dass wir als Sachwalter Ihres Versicherungsschutzes für Sie da sind. Wir durchforsten den Versicherungsmarkt nach leistungsstarken Tarifen, die geeignet sind, Ihr individuelles Risiko und Ihren individuellen Absicherungsbedarf zu decken. Wir verhandeln mit Versicherern über Konditionen und sind auch im Schadensfall Ihr erster Ansprechpartner. Wir sind für Sie und Ihr Unternehmen da!
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht wird, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht- Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fache des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Forderungsausfälle bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Und jede einzelne Insolvenz kann zu einem Dominoeffekt führen. Zahlt der Kunde nicht, gerät häufig auch der Lieferant in Liquiditätsengpässe. Er kann in der Folge seinerseits oft seine Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen. Hier für bieten wir Ihnen und Ihren Kunden die Möglichkeit das Factoring Verfahren zu nutzen. Wir haben Anbindungen zu diversen Factoring Banken
Selbst wenn es nicht zum Schlimmsten kommt, verschlechtern unvorhergesehene Forderungsausfälle die Bonität des Unternehmens. Muss dann ein Kredit aufgenommen werden, fallen zusätzlich noch Finanzierungskosten an. Mit einer Warenkreditversicherung umgehen Sie diese Probleme. Sie kommt für die rechtlichen Kosten auf, die beim Eintreiben Ihrer offenen Forderungen entstehen. Ist Ihr Geschäftspartner durch Insolvenz nicht in der Lage diese zu begleichen, wird Ihnen die offene Summe von Ihrer Versicherung erstattet.
- Geschäftsführung -
Vertrieb
Vertrag & Schaden
Telefon 0421 - 17 35 617
Fax 0421 - 17 35 699
- Gesellschafter -
- Geschäftsführung -
Verwaltung
Vertrag & Schaden
Telefon 0421 - 17 35 610
Fax 0421 - 17 35 699