Unter der abgeschlossenen Kaskoversicherung ist das Risiko des Streiks nicht mitversichert.
Wenn von dem Betreiber bzw. Reeder eines Schiffes eine Streikversicherung abgeschlossen wurde, deckt diese Versicherung die Ausfallzeiten bei Arbeitsausfällen, welche aufgrund von Streiks des Bord- und/oder des Hafenpersonals entstehen (je nach Deckungsumfang).
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