Wohngebäudeversicherung
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!
Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was ist versichert?
Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.
Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren
Zusätzlich versicherbar sind:
Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
Vorsatz
grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
Krieg
Kernenergie
In der Feuerversicherung:
Schäden durch Erdbeben
Nutzwärmeschäden, Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
Schäden durch Plansch und Reinigungswasser
Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
Schäden durch Sturmflut
Schäden durch Lawinen
Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
In der Elementarschadenversicherung:
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und Garagen sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) ab gedeckt. Zum Beispiel Aufräum und Abbruchkosten, Bewegungs und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs und minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Glasversicherung
Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privat-haftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.
Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer
Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchsetzen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten VermieterRS gedeckt werden.
Mietnomadenversicherung
Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter.
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