Der Pensionsfonds als im Jahr 2002 neu eingeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern. Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.
Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt.
Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer wie bei der Direkt- und Unterstützungskassenzusage über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Der Beitrag des Arbeitgebers zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.) beträgt dabei lediglich ein Fünftel des normalen Beitrags.
Pensionsfonds | für Arbeitnehmer | für Arbeitgeber |
Vorteile | • gute Renditechancen durch Freiheit in der Mittelanlage • Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zzgl. 1 800 Euro • Riester-Förderung (§§ 10a, 79 ff. EStG) möglich • Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bei Entgeltumwandlung bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze • Absicherung der Hinterbliebenen möglich • lebenslange garantierte Rentenleistungen • einfache Übertragung bei Arbeitgeberwechsel aufgrund Übertragungsabkommen (bei versicherungsförmiger Durchführung) |
>> Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung mit Möglichkeit der Riester-Förderung erfüllbar • Bilanzneutralität • Beitragszusage mit Mindestleistung möglich • Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze • Umwandlung von Direktzusage oder Unterstützungskassenzusage in Pensionsfondszusage ist steuerneutral möglich |
Nachteile | >> guten Renditechancen steht in der Regel ein höheres Ertragsrisiko gegenüber | >> PSV-Beitragspflicht (20 Prozent des Regelbeitrags) |
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