Eigentümer von Wohnwagen und Mobilheimen.
Versicherungswert und Berechnungsgrundlage ist der Neuwert. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sachen im Neuzustand, zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten der Verpackung, Fracht, Zölle, Montage). Entschädigungswert ist der jeweilige Wieder- beschaffungspreis bei Eintritt des Versicherungsfalles bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ist der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebende Zeitwert einer Sache niedriger als 50% des Neuwertes, wird der Zeitwert entschädigt.
Politische Risiken, Beschlagnahme, Kernenergie
Am Versicherungsort, im Winterlager sowie sowie während der Überführung (nicht auf eigener Achse). Der Versicherungsort muss auf einem offiziell eingerichteten Campingplatz innerhalb eines der folgenden Länder liegen: Deutschland, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark.
Hinweise und Besonderheiten
Voraussetzung für den Abschluss der Camping-Versicherung ist, dass der Versicherungsnehmer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland behördlich gemeldet ist.
Nur Jahresverträge
Wohnwagen/Mobilheime, älter als 10 Jahre oder mit einem Versicherungswert über 50.000 € können nach Vorlage eines Wertgutachtens versichert werden.
Sollte Versicherungschutz zum Zeitwert gewünscht werden, erfolgt in Abänderung der Versicherungsbedingungen, im Schadenfall, bei Beschädigungen der versicherten Sachen ein Abzug »neu für alt «.
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