Wer zum ersten mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – teilweise mit verheerendem Ausgang. Es wundert daher nicht, dass die Wassersporthaftpflicht u. a. in den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, setzt seine Existenz aufs Spiel! Auch eigene Schäden am Boot können schnell sehr kostspielig werden. Für solche Fälle bietet die Wassersport Kaskoversicherung einen umfangreichen Schutz - ganz ähnlich wie beim PKW. Sorgen Sie vor!
Ein absolutes „Muss“ für jeden, der ein Segel- oder Motorboot besitzt.
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
Haftpflichtversicherung
- Geschäftsführung -
Vertrieb
Vertrag & Schaden
Telefon 0421 - 17 35 617
Fax 0421 - 17 35 699
- Gesellschafter -
- Geschäftsführung -
Verwaltung
Vertrag & Schaden
Telefon 0421 - 17 35 610
Fax 0421 - 17 35 699