Als Transportunternehmer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren Wohl. Die Ladung ist auf dem Transport einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Güterschadenversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Frachtführerhaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe. Diese sieht lediglich eine Mindestdeckung von 8,33 Sonderziehungsrechten vor – Ihre Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.
Eine Frachtführerhaftungsversicherung ist für alle sinnvoll die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 to. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie sichert gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerung ab, soweit sich Ladung in der Verantwortung des Frachtführers befindet.
Versichert sind die im Vertrag genannten Fahrzeuge während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Ersatzkosten sowie den Beitrag zur großen Haverei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Die Haftungssumme jedes Fahrzeugs ist in der Regel auf die vorgeschriebenen 8,33 Sonderziehungsrechte (etwa 10 Euro pro Kilogramm Fracht) beschränkt. Eine Erhöhung auf 40 Sonderziehungsrechte ist häufig möglich. Eine gesonderte Haftungsobergrenze in Euro kann je nach Anbieter und Tarif als vereinbart gelten.
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Nicht versichert sind u. a. Schäden durch:
Grundsätzlich gilt Versicherungsschutz innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sowie der Schweiz. Eine Einschränkung z. B. nur auf Deutschland ist oft möglich. Ebenso eine Erweiterung auf weitere Staaten außerhalb des EWR.
Zur Erstellung eines Angebots sind verschiedene Informationen nötig:
• Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 to)
• Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut, etc.)
• Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)
Sinnvolle Ergänzungen
Eine Betriebshaftpflicht ist eine unverzichtbare „must have“-Versicherung auch beim Frachtführer. Natürlich ist der Schaden an der Ladung der greifbarste Haftungsfall – allerdings sind Sie grundsätzlich auch bei Schäden haftbar, die sich auf Ihrem Betriebsgelände zutragen (z. B. Verletzung der Verkehrssicherheit durch unterlassenes Streuen), die Sie einem Besucher zufügen (z. B. Kaffee auf den Tablet-PC eines Kunden verschütten) oder die Sie beim Be- und Entladen der Fracht an dieser verursachen.
Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die dem Fahrzeug unerwartet von außen zugefügt werden. Abhängig davon, ob Voll- oder Teilkasko versichert ist, ist der Katalog versicherter Gefahren unterschiedlich groß. Schäden, die Ladung am Fahrzeug verursacht (z. B. beim Bremsen), sind regulär im Normalfall allerdings nicht abgesichert. Bei einigen Versicherern ist diese Erweiterung darstellbar.
Gerade als Branche, die zwingend von einer Fahrerlaubnis abhängig ist, müssen Sie sich rechtlich verteidigen können, wenn Ihnen Verkehrsverstöße vorgeworfen werden, die zum Entzug des Führerscheins führen können. Schadenersatzforderungen, die aus dem Ausfall Ihres Fahrzeugs entstehen, das Ihnen durch einen Dritten beschädigt wurde, können ebenso zum Streitfall werden wie Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung ob alle Elemente der Gesamtvergütung Ihrer Fahrer abgabenpflichtig sind. Ärger mit zahlungsunwilligen Kunden können Sie grundsätzlich ohne entstehende Zu- satzkosten an den Inkassoservice abgeben (ggf. zusätzliche Kosten bei Auslandsvollstreckungen, etc.). Eine Rechtsschutzversicherung ist ein großer Gewinn für Ihr Unternehmen.
Es genügt im Grunde ein Tag mit längerer Fahrstrecke und man fragt sich unweigerlich, weshalb eigentlich nicht mehr Verkehrsunfälle passieren. Immer wieder wird man mit Verhaltensauffälligkeiten anderer Verkehrsteilnehmer konfrontiert, die einen nur noch den Kopf schütteln lässt. Unglücklich, wenn man durch die Unachtsamkeit eines anderen dann geschädigt wird. Angesichts der Masse und der Geschwindigkeit eines durchschnittlichen Fahrzeugs kann man sich gut vorstellen, dass es hier bei einem Unfall schnell auch zu dauerhaften Schäden an Fahrern und Beifahrern kommen kann. Eine Unfallversicherung springt entsprechend des Invaliditätsgrads und im Rahmen der gewählten Absicherung für die Kosten ein, die Ihnen z. B. durch einen rollstuhlgerechten Umbau Ihres Hauses entstehen.
Kraftfahrer ist einer der gefährdetsten Berufe überhaupt. Neben der bereits bei der Unfallversicherung angesprochenen gesteigerten Unfallgefahr sind es vor allem die Bandscheiben, die irgendwann dafür sorgen, dass man keine Strecke mehr ohne Schmerzen fahren kann. Die weitere Ausübung des Berufs ist dann über kurz oder lang nicht mehr möglich. Berufsunfähigkeit liegt dann vor. Gut, wer vorgesorgt hat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt mit der abgesicherten Rente das fehlende Einkommen bis zum vereinbarten Endalter. Da der Beitrag einer Versicherung immer auch die Höhe des Risikos wiederspiegelt, ist ein vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz bei aller Notwendigkeit kein Schnäppchen. Ist der Beitrag nicht zu stemmen, kann mit Alternativprodukten evtl. ein bezahlbarer, wenn natürlich auch simplerer Schutz dargestellt werden. Primäre Aufmerksamkeit gebührt jedoch immer der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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